Photovoltaik-Master-Institut
Was sind Brandschutzzulassungen für Photovoltaik und was sind die Folgen ihres Fehlens?
Photovoltaikanlagen sind mittlerweile in fast allen Teilen des Landes zu sehen. Bevor man sich jedoch in die Riege derjenigen einreiht, die von der Solarenergie profitieren, sollte man sich Gedanken über die Brandsicherheit der Photovoltaikanlage machen. Wann müssen Photovoltaikanlagen der Feuerwehr gemeldet werden, und wie geht man dabei vor? Wie lauten die Vorschriften? Wie viel kosten Brandschutzgenehmigungen? Spielt der Standort der Photovoltaikanlage eine Rolle? Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Formalitäten? Diese und andere Fragen beantworten wir im Folgenden.

Was beinhaltet die Brandschutzzulassung? Fotovoltaik und Brandschutzbestimmungen
Obwohl eine Photovoltaikanlage im Allgemeinen sicher und zuverlässig ist, birgt sie wie jedes elektrische Gerät ein gewisses Risiko, einen Brand auszulösen. Bei der Planung einer Photovoltaikanlage sollte dieses Risiko berücksichtigt werden. Dies ist nicht nur eine Frage des gesunden Menschenverstands, sondern auch eine Anforderung der geltenden Vorschriften.
Die Genehmigung eines Photovoltaikprojekts durch einen Brandschutzsachverständigen ist einer der grundlegenden formalen Schritte, die eine legale (und vor allem sichere!) Nutzung der Anlage ermöglichen (laden Sie die Liste der Brandschutzsachverständigen herunter). Der zweite Schritt ist die Anmeldung der Photovoltaikanlage bei der Feuerwehr, die immer parallel zur Genehmigung durch den Sachverständigen erfolgt.
Wann ist eine Brandschutzgenehmigung für Photovoltaikanlagen erforderlich?
Nach Artikel 29, Abschnitt 4, Punkt 3c des Baugesetzes vom 7. Juli 1994 (GBl. 1994, Nr. 89, Pos. 414) hängt das Erfordernis, eine Photovoltaikanlage durch einen Brandsachverständigen abnehmen zu lassen, von der Gesamtleistung der Anlage ab. Dieses Erfordernis gilt, wenn die installierte elektrische Leistung 65 kW übersteigt. Die installierte Leistung bezieht sich auf die Gesamtleistung aller Photovoltaik-Module, die durch den Wert auf dem Typenschild bestimmt wird. Die vom Wechselrichter erzeugte Leistung wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Besonders erwähnenswert ist, dass der Standort der Anlage keine Rolle spielt - die Genehmigung gilt gleichermaßen für Aufdach- und Bodenanlagen, auch wenn sich die Sicherheitsmaßnahmen zwischen ihnen unterscheiden können. Auch die Größe oder der Verwendungszweck des Gebäudes, in dem sich die Anlage befindet, ist nicht vorgeschrieben.
Was das Brandschutzprojekt anbelangt, so muss die Photovoltaikanlage vor Baubeginn brandschutztechnisch genehmigt werden. Die gesamte Verantwortung für die Erfüllung dieser Formalitäten liegt beim Investor.
Wann ist es notwendig, die Feuerwehr über eine Photovoltaikanlage zu informieren?
Brandschutz ist für jede Photovoltaik-Investition entscheidend. Der Zweck der Brandschutzgenehmigung besteht darin, die Investoren zu verpflichten, sichere Konstruktionslösungen zu verwenden, während die Benachrichtigung der staatlichen Feuerwehr dazu dient, die Notfallmaßnahmen im Falle eines Brandes zu optimieren.
Dieselbe Kapazitätsschwelle, die für die Genehmigung gilt, gilt auch für die Anmeldung - wenn die Anlage 65 kW übersteigt, ist die Anmeldung erforderlich. Der Unterschied besteht darin, dass die Meldung an die Feuerwehr nicht während der Planungsphase erfolgen muss, sondern später, z. B. nach der Fertigstellung des Gebäudes, aber vor der Inbetriebnahme der Anlage, erfolgen kann.
Was passiert, wenn Sie eine Anlage mit einer Leistung von 65 kW oder weniger installiert haben, diese aber erweitern wollen, so dass die Gesamtleistung diese Grenze überschreitet? In solchen Fällen sind vor Beginn der Modernisierungsarbeiten eine Brandschutzgenehmigung und eine Meldung an die Feuerwehr erforderlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass Photovoltaikanlagen mit Brandschutzmaßnahmen ausgestattet werden sollten, auch wenn sie die erforderliche Leistung nicht überschreiten. In solchen Fällen kann, muss aber nicht, die Anlage genehmigt und der Feuerwehr gemeldet werden.
Dokumentation zum Brandschutz in der Photovoltaik
Eine mit ordnungsgemäßem Brandschutz ausgestattete Photovoltaikanlage ist eine Sache, aber sie muss auch auf der Grundlage eines genehmigten Entwurfs installiert und der Feuerwehr gemeldet werden. Wie also sollte das Projekt aussehen, und wie sollte die Meldung erfolgen?

Planung von Photovoltaikanlagen
Sie besteht aus einem beschreibenden und einem grafischen Teil, der sich auf die Elemente konzentriert, die die Brandsicherheit beeinflussen. Wichtige zu berücksichtigende Aspekte sind unter anderem:
- Angabe der Art der Anlage und der für ihren Bau verwendeten Komponenten (vorzugsweise mit vollständigen Spezifikationen);
- Präzise Festlegung des Installationsortes - dies gilt auch für die Dachvariante, bei der die Angabe der Bodenhöhe ratsam ist;
- Angabe der Kapazität der Anlage mit entsprechenden Berechnungen;
- Beschreibung, wie die Anlage an das Netz angeschlossen wird;
- Detaillierte Beschreibung des Installationsprozesses;
- Beschreibung der Brandschutzaspekte, wie z. B. die Feuerbeständigkeit der Bauteile;
- Beschreiben aller Faktoren, die zum Brandschutz beitragen;
- Erstellung eines Schemas der gesamten PV-Anlage - Komponenten, Leitungen und Brandschutzmaßnahmen;
- Beschreibung des Blitzschutzsystems;
- Einschließlich eines Installationsplans zur Verwendung durch Rettungsdienste.
Benachrichtigung der staatlichen Feuerwehr
Das Baugesetz schreibt nicht vor, wie eine Meldung an die Feuerwehr auszusehen hat, aber es wird empfohlen, die folgenden wesentlichen Informationen aufzunehmen:
- Rechtsgrundlage - Artikel 29, Abschnitt 4, Punkt 3c des Baugesetzes;
- Kontaktinformationen des Investors;
- Name der gemeldeten Einrichtung;
- Adresse und genaue Angaben zum Standort der Anlage (Boden oder Dach);
- Standort des Wechselrichters;
- Nennleistung in kW;
- Gebäudeplan mit Hervorhebung des Standorts der Photovoltaik-Module.
Online-Vorlagen stehen zur Verfügung (laden Sie die Vorlage für die Benachrichtigung der staatlichen Feuerwehr herunter), und sie enthalten oft zusätzliche Informationen, aber die oben aufgeführten Angaben sollten ausreichen. Nach der Einreichung hat die Feuerwehr 14 Tage Zeit, um zu antworten. Nach Ablauf dieser Frist kann die Anlage als einsatzbereit betrachtet werden.
Wie sieht das Genehmigungsverfahren für den Brandschutz bei Photovoltaikanlagen aus?
Jeder Brandschutzexperte ist dem Generalkommando der staatlichen Feuerwehr unterstellt, und dieses Gremium legt fest, wie die brandschutztechnische Zulassung von Photovoltaikanlagen erfolgen soll. Das Zulassungsverfahren selbst ist ähnlich wie bei anderen elektrischen Geräten. Folgende Punkte werden geprüft:
- Verdrahtungsmethoden der für die Erzeugung von Gleichstrom zuständigen Komponenten;
- Art der Verkabelung und die Qualität des Schutzes;
- Typ des Wechselrichters und sein Standort;
- Lage der Schalter;
- Verfahren zum Anschluss der Anlage an das Stromnetz;
- Angewandte Brandschutzlösungen und -maßnahmen.
Jeder dieser Aspekte wird vom Sachverständigen mit den aktuellen Brandschutzanforderungen verglichen. Gelegentlich müssen in den vom Sachverständigen angegebenen Bereichen Änderungen vorgenommen werden. Sobald das Projekt vom Sachverständigen akzeptiert und unterzeichnet ist, kann mit dem Einbau der Platten begonnen werden.
FAQ:
1. Wie hoch ist die Strafe, wenn eine Photovoltaikanlage nicht bei der Feuerwehr angemeldet und nicht genehmigt wird?
Die größte Strafe für die Nichtbenachrichtigung der Feuerwehr ist zweifellos die mangelnde Brandsicherheit und die potenzielle Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen. Unter solchen Bedingungen kann ein Brand schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch die Frage der Entschädigung durch die Versicherungsgesellschaften wird dadurch erheblich erschwert.
2. Wie viel kostet die Brandschutzgenehmigung für Photovoltaikanlagen?
Für die feuerpolizeiliche Zulassung von Photovoltaikanlagen müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen, die in der Regel zwischen 300 und 1000 PLN liegen. Ein höherer Preis beinhaltet manchmal die Vorlage der Photovoltaikanlage bei der Feuerwehr, was für Sie eine Formalität weniger bedeutet.
3. Gilt die Brandschutzgenehmigung und -meldung für alle Arten von Gebäuden?
Ja, ganz gleich, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, eine gewerbliche Dienstleistungseinrichtung, einen Firmensitz oder eine Industrieanlage handelt - ab einer installierten Gesamtleistung von mehr als 65 kW besteht eine Genehmigungs- und Meldepflicht für den Brandschutz.